Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsschluss
Der Ausbildungsvertrag zwischen Advo-Canis und dem Kursteilnehmer kommt mit Unterzeichnung des Vertragsformulars zu den nachfolgenden Bedingungen zustande.

§2 Leistungen von Advo-Canis

2.1 Die Ausbildung durch Advo-Canis findet durch Gruppenunterricht im Rahmen von Kursprogrammen oder durch Einzelunterricht statt.

2.2 Der Umfang und Inhalt der Ausbildung bestimmt sich nach dem jeweils gebuchten Kursprogramm und kann den individuellen Bedürfnissen des Hundes entsprechend variieren.
Das Erreichen eines bestimmten Ausbildungserfolgs ist nicht geschuldet, da dies auch von der Mitwirkung des Kursteilnehmers und den individuellen Fähigkeiten und dem Erziehungsstand des Hundes abhängt.

2.3 Der Teilnehmer ist berechtigt, sich bei den Kurseinheiten durch eine geeignete Person vertreten zu lassen. Bei mangelnder Eignung der Vertretungsperson ist Advo-Canis berechtigt, die Teilnahme zu verweigern.

2.4 Die Hundeschule behält sich vor, einzelne Kurseinheiten in dringenden Fällen abzusagen. Die jeweiligen Kurseinheiten werden nachgeholt. Über Ausfall und Nachholtermin wird der Kursteilnehmer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

§3 Kursgebühren

3.1 Bei Buchung eines Kursprogramms sind die gesamten Kursgebühren zu Beginn des Kurses zu entrichten. Nimmt der Kursteilnehmer einzelne Kurseinheiten nicht wahr oder bricht der Kursteilnehmer den Kurs ganz ab, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Das gesetzliche Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt.

3.2 Einzelne Stunden werden von Advo-Canis nachträglich in Rechnung gestellt. Sagt der Kursteilnehmer die Stunde ab, so wird diese dennoch berechnet, sofern die Absage nicht mindestens 24 Stunden vor vereinbartem Beginn zugeht.

§4 Nachweise

4.1 Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, bei Kursbeginn einen gültigen Impfpass zum Nachweis des vollen (bei Welpen altersangemessenen) Impfschutzes sowie eine Kopie der Versicherungspolice zum Nachweis des Bestehens einer Hundehaftpflichtversicherung vorzulegen.

4.2 Bei Nichtvorlage ist Advo-Canis berechtigt, die Teilnahme an der jeweiligen Kurseinheit zu verweigern.

§5 Haftung

5.1 Die Hundeschule und ihre Erfüllungsgehilfen und Vertreter haften im Rahmen der Durchführung der Ausbildungsveranstaltungen nicht für fahrlässig verursachte Schäden an den Rechtsgütern von Kursteilnehmern, deren Vertretungspersonen und von Dritten.

5.2 Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung des Lebens, der Körpers und der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

§6 Sonstiges

6.1 Sollten einzelne Klauseln der oben angeführten Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte hiervon unberührt.
6.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.